Beerdigung oder Einäscherung

BEERDIGUNG

Friedhof

Was die letzte Ruhestätte ist, ist eine persönliche Entscheidung. Wenn es bereits ein Familiengrab gibt, ist klar, wo Sie oder Ihr/e Angehörige/r begraben wird. Ganz gleich, ob der Friedhof in der Nachbarschaft oder anderswo in den Niederlanden oder sogar im Ausland liegt, wir können Ihnen unter allen Umständen eine stilvolle Beerdigung bieten.

Wenn noch kein Grab vorhanden ist, muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, wo und in welcher Art von Grab die Beisetzung stattfinden soll. Fast jeder Friedhof hat allgemeine Gräber und Familiengräber.

Familiengräber – auch Privatgräber genannt – werden in der Regel für einen Zeitraum von 20 Jahren vergeben. Heutzutage ist es auch möglich, sich ein Privatgrab für eine Dauer von 10 Jahren reservieren zu lassen. Nach Ablauf des Grabnutzungsrechtes ist es möglich, das Grabnutzungsrecht um weitere 10 Jahre zu verlängern. Der Eigentümer des Grabes – eines der Familienmitglieder – entscheidet, wer in dem Grab beigesetzt werden kann.

Allgemeine Gräber werden für eine Dauer von höchstens 10 Jahren vergeben, der Mindestdauer der Grabruhe in den Niederlanden. In dem Grab ruhen mehrere (unbekannte) Personen übereinander. Auf dem Grab werden zwei oder drei kleine Grabsteine aufgestellt, je nachdem, wie viele Menschen dort begraben sind. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist es nicht mehr möglich, das Grabnutzungsrecht zu verlängern. Wenn Sie eine Ruhestätte behalten möchten, muss Ihr/e Angehörige/r an einem anderen Ort beigesetzt werden. Es ist auch möglich, eine Einäscherung vorzunehmen. Bei der Feuerbestattung nach der Exhumierung können Sie selbst über die Asche verfügen und entscheiden, was damit geschehen soll.

FEUERBESTATTUNG

Urnengrab

Heutzutage entscheiden sich die meisten Menschen in den Niederlanden für eine Feuerbestattung.

Bei der Wahl eines bestimmten Krematoriums sind Sie frei. Jedes Krematorium hat seine eigenen Möglichkeiten und es ist daher ratsam, sich über die jeweiligen Möglichkeiten zu informieren.

An unserem eigenen Standort in Uithoorn nehmen wir uns die Zeit, Sie in Ruhe Abschied nehmen zu lassen. Es gibt keinen Druck von anderen Familien, die dort ebenfalls Abscheid nehmen möchten. Das Krematorium steht immer einer Familie zur Verfügung.

Das Gebäude verfügt über alle notwendigen Ausstattungsmerkmale, um die Aufbahrung, den Trauerbesuch, die Abschiedsversammlung und die Beileidsbekundung an einem Ort stattfinden zu lassen. Es ist auch möglich, die Sitzung live aus der Ferne zu verfolgen.

Was den Bestimmungsort der Asche betrifft, so gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können wählen, ob die Asche im Meer, an Land oder an einem Ort verstreut werden soll, der Ihnen besonders am Herzen liegt. Auch ein dauerhafter Platz ist möglich, etwa in einem Kolumbarium oder in einem (Urnen-)Grab im Krematorium oder auf einem Friedhof an einem anderen Ort. Sie können sich auch dafür entscheiden, die Asche zu Hause aufzubewahren oder sie in ein Schmuckstück einarbeiten zu lassen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die Asche nach der Einäscherung mindestens einen Monat lang im Krematorium aufzubewahren. Nach diesem Monat kann der gewünschte Bestimmungsort der Asche bestimmt werden.

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    Geben Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer ein und wir rufen Sie bald an. Oder besuchen Sie unsere Kontaktseite, um eine Frage zu stellen, eine Broschüre oder einen Wunschzettel anzufordern.

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